Gemäss Protokoll sprach sich dabei die Kindsmutter für die Einweisung in eine "Beobachtungsstation" aus und die Beiständin hielt eine Fortführung des Aufenthalts im Heim H. für ideal, schlug aber den Eintritt in eine offene Beobachtungsstation vor, welche eine genaue Abklärung machen könne. Schliesslich wurde aber "beschlossen", dass B. gemäss seinem eigenen Wunsch unter Vorbehalt der "Bewilligung" der Vormundschaftsbehörde zu einer Pflegefamilie stossen solle, wobei er bis zum 18. August 2010 bei seiner Schwester und deren Lebenspartner leben solle, wo er sich offenbar schon vor dem Gespräch aufgehalten hatte. [