1. Mit Eingabe vom 9. September 2022 ersuchte B. das Familiengericht F. um die Errichtung einer Beistandschaft für ihren Sohn A., geboren am tt.mm.2013. In der Folge eröffnete das Familiengericht F. ein Kindsschutzverfahren (KEMN.2022.585); insbesondere hörte Fachrichter D. den Kindsvater am 9. November 2022 und die Kindsmutter am 30. November 2022 persönlich an. 2. Mit Eingabe vom 19. Dezember 2022 stellten die Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten des Familiengerichts F. sinngemäss ein Ausstandsgesuch und ersuchten darum, das Verfahren an ein anderes Bezirksgericht zu übertragen.