sichtsbehörden für eine Verfahrenspartei bzw. einer betroffenen Verfahrensbeteiligten praktisch ohne Verfahrensrisiko. Zum andern war schon im früheren gerichtlichen Verfahren, das als kontradiktorisches Verfahren aufwändiger und komplizierter und mit einem Verfahrensrisiko für die Verfahrensparteien behaftet war, in jedem Fall individuell konkret zu prüfen, ob die unentgeltliche Rechtspflege mit unentgeltlicher Rechtsvertretung durch einen Anwalt notwendig und zu gewähren sei. e)