2 Art. 310 Abs. 1, 314a Abs. 1 und 2 und 405a Abs. 1 - 3 ZGB. Unterbringung des Kindes in einer Anstalt durch Beschluss der Vormundschaftsbehörde (Art. 420 Abs. 2 ZGB). Rechtsmittel. 1. Die durch Beschluss der Vormundschaftsbehörde angeordnete Unterbringung eines elterlicher Sorge unterstehenden Kindes in einer Anstalt ist als Eingriff in das elterliche Sorgerecht ein Obhutsentzug gemäss Art. 310 Abs. 1 ZGB. 2. Einem solchen gleich steht die durch Beschluss der Vormundschaftsbehörde angeordnete Unterbringung eines unter Vormundschaft (Art.