Der Beklagte hätte sich – wie die Klägerin zutreffend vorbringt – seinen Lohn eine gewisse Zeit auch bar auszahlen lassen können, bis eine Lösung gefunden wurde. Der Beklagte hat keinen Anspruch darauf, dass die Klägerin diese Situation finanziell mitträgt. Für die vorliegende Problematik hätte es sicher eine Lösung gegeben bzw. es wäre am Beklagten, eine derartige zu finden. Weiter trifft die Ansicht der Klägerin zu, dass sie mit der langjährigen finanziellen Unterstützung des Beklagten im Anschluss an die definitive Trennung ihre im Zusammenhang mit der Ehe stehenden Pflichten erfüllt hat."