" Was die Blockade der Konti des Beklagten aufgrund der möglichen US- Staatsbürgerschaft anbelangt, ist folgendes zu sagen: Der Beklagte ist bei Weitem nicht der Einzige, der mit dieser Problematik zu kämpfen hat. Dies mag ärgerlich sein, ist aber sicher kein Grund, auf eine weitere Erwerbstätigkeit zu verzichten bzw. keinerlei Anstrengungen hierfür zu unternehmen. Die USA verbietet es zudem nicht, im "Ausland" erwerbstätig zu sein. Der Beklagte hätte sich – wie die Klägerin zutreffend vorbringt – seinen Lohn eine gewisse Zeit auch bar auszahlen lassen können, bis eine Lösung gefunden wurde.