2. Die Entscheidgebühr von Fr. 1'400.00 wird dem Kläger auferlegt und mit seinem Vorschuss von Fr. 2'400.00 verrechnet. Dem Kläger werden Fr. 1'000.00 aus der Gerichtskasse zurückerstattet. 3. Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten eine Parteientschädigung von Fr. 3'876.30 zu bezahlen." 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 14. Januar 2025 in vollständig begründeter Fassung zugestellten Entscheid erhob der Kläger am 13. Februar 2025 fristgerecht Berufung mit den Anträgen: -4-