2. Die Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen dieses [Zwischen]entscheids bleiben dem Endentscheid vorbehalten." 2.5. 2.5.1. Mit Verfügung vom 1. Oktober 2024 wurde das Verfahren auf die Frage der Verjährung beschränkt und den Parteien Frist für die Einreichung schriftlicher Schlussvorträge angesetzt. 2.5.2. Mit Eingaben vom 9. Oktober 2024 (Beklagte) bzw. vom 16. Oktober 2024 (Kläger) reichten die Parteien ihre Schlussvorträge ein. 2.5.3. Mit Entscheid vom 10. Januar 2025 erkannte das Bezirksgericht Zofingen, Präsidium des Zivilgerichts, wie folgt: " 1. Die Klage wird abgewiesen.