4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beklagten." 2.2. Mit Klageantwort vom 28. Dezember 2023 stellte die Beklagte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 3. Es wird die örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts gerügt. Sofern der Klage stattgegeben wird, ist sie an das Landgericht Konstanz zu verweisen."