Vor dem Räumen müsse er noch anschreiben, was mehrere Tage dauere. Für die Räumungsarbeiten brauche er zwei Mann, da er selber arbeitsunfähig sei und deshalb an diesen Arbeiten nicht mitwirken könne (VA act. 157). Der Kläger, der an Spondylarthritis leidet (VA act. 154), hat indessen weder substantiiert dargelegt noch nachgewiesen, weshalb es ihm wegen seiner Krankheit nicht möglich sein soll, die auf dem D._____-Areal lagernden Autoersatzteile und anderen Gegenstände für die - 21 -