Die Wahl zwischen einer oder zwei Verlängerungen soll es dem Gericht ermöglichen, die den Umständen am besten angemessene Lösung zu wählen. Das Gericht kann daher unter Abwägung der Interessen beider Parteien entscheiden, eine erste Verlängerung des Mietverhältnisses oder eine einmalige, endgültige Verlängerung zu gewähren und gegebenenfalls deren Dauer festzulegen. Dabei hat keine dieser Lösungen Vorrang vor der anderen.