Der Kläger ersucht mit seiner Berufung erneut um Erstreckung des Mietverhältnisses bis zum 30. September 2026. Er begründet dies mit den Schwierigkeiten zum Finden eines Ersatzstandorts, dem grossen Arbeitsund Zeitaufwand einer Räumung des D._____-Areals und mit seiner vollständigen Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.