Ein Verkauf des Areals mitsamt dem Bauprojekt vor dem Abbruch bestehender Gebäude oder vor Baubeginn der neuen Überbauung wäre indessen nicht ungewöhnlich. Wie E._____ glaubhaft darlegte (VA act. 158), kommt es oft vor, dass ein Totalunternehmer ein Grundstück samt Bauprojekt an eine andere Person (einen sog. Investor) verkauft, die Planung und Ausführung der Überbauung aber selber vornimmt bzw. vornehmen lässt, während der Käufer den Weiterverkauf oder die Vermietung der neuen Überbauung bzw. der sich darin befindenden Wohnungen oder Gewerberäume übernimmt. Mit diesem Vorgehen kann der Totalunternehmer die Finanzierung seines Bauprojekt sicherstellen.