2.2. Der Kläger macht dagegen mit Berufung im Wesentlichen geltend, schon beim Abschluss des Mietvertrags sei ihm gesagt worden, dass es mehrere Jahre dauern werde, bis ein Bauprojekt auf dem D._____-Areal in Angriff genommen werden könne. Der Beklagten sei das Ausmass der jahrelangen Nutzung des D._____-Areals durch ihn beim Abschluss des Mietvertrags bekannt gewesen. Weiter habe die Vorinstanz fälschlicherweise angenommen, er habe davon ausgehen müssen, dass er das Mietobjekt zeitnah werde räumen müssen.