6. Die Beklagte sei zu verpflichten, die vom Kläger die vorzuschiessenden Verfahrenskosten des Obergerichts sowie die vor Urteilsfällung zu substantiierenden Parteikosten des Klägers zu ersetzen." Überdies stellte der Kläger die folgenden prozessualen Anträge: " 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Gericht unter Beilage des oder der entsprechenden Belege mitzuteilen, wem sie das D._____-Areal verkauft hat und auf welchen Zeitpunkt hin der Eigentumsübergang erfolgte oder allenfalls erfolgen soll.