" 1. Es sei Ziffer 1.1. des Dispositivs des Entscheids des Präsidiums des Zivilgerichts Kulm vom 20. September 2024 im Verfahren VZ.2023.19 vollumfänglich aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: «Die Kündigung des Mietverhältnisses betreffend das Fabrikareal „D._____“, […], vom 12. Januar 2023 per 30. September 2023 wird zufolge Rechtsmissbräuchlichkeit als ungültig aufgehoben." 2. Es sei Ziffer 1.2. des Dispositivs des Entscheids des Präsidiums des Zivilgerichts Kulm vom 20. September 2024 vollumfänglich aufzuheben und damit ersatzlos zu streichen.