2.7. Anlässlich der Hauptverhandlung mit Augenschein vom 20. September 2024 vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Kulm wurden der Kläger und für die Beklagte E._____ befragt. 2.8. Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm entschied am 20. September 2024: " 1. 1.1. Die Klage wird in Bezug auf Klagebegehren 1 betreffend Anfechtung der Mietkündigung vom 12.01.2023 abgewiesen. 1.2. Es wird festgestellt, dass die Kündigung der Beklagten vom 12.01.2023 per 30.09.2023 rechtsgültig ergangen und nicht missbräuchlich ist.