2. Der Kläger sei anzuweisen, das Mietobjekt innert 30 Tagen nach Rechtskraft eines kündigungsbestätigenden Entscheides das gesamte Mietobjekt zu räumen und zu verlassen. -4- Ziffer 1 Abs. 2 des Rechtsbegehrens in der Klageantwort wird zurückgezogen." 2.5. Der Kläger reichte am 16. August 2024 eine Noveneingabe ein, zu welcher die Beklagte am 10. September 2024 Stellung nahm. 2.6. Mit Eingabe vom 18. September 2024 reichte die Beklagte eine Noveneingabe ein.