2.2. Die Beklagte beantragte mit Klageantwort vom 2. Oktober 2023: " 1. Die Rechtsbegehren des Klägers seien vollumfänglich abzuweisen und die ausgesprochene Kündigung vom 12. Januar 2023 sei zu bestätigen. Eine Erstreckung ist abzulehnen. Für den Fall der Anfechtung durch den Kläger ist die Kündigung auf einen Termin 60 Tage nach Rechtskraft eines Bestätigungsentscheides zu Gunsten der Beklagten zu bestätigen.