1.3. Der Kläger ersuchte die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Kulm mit Gesuch vom 13. Februar 2023 um Aufhebung der Kündigung, eventualiter um Erstreckung des Mietverhältnisses um die Dauer von 36 Monaten resp. bis zum 30. September 2026. Nachdem an der Schlichtungsverhandlung vom 27. April 2023 keine Einigung erzielt werden konnte und der den Parteien unterbreitete schriftliche Einigungsvorschlag vom Kläger mit Eingabe vom 25. Mai 2023 abgelehnt wurde, erteilte die Schlichtungsbehörde dem Kläger am 1. Juni 2023 die Klagebewilligung.