Die Vorinstanz hat in ihrem Entscheid ausgeführt, dass in dieser Phase ein Arbeitspensum von 100 % zu einem Bruttolohn von Fr. 4'500.00 vereinbart gewesen sei. Indes hat die Vorinstanz vorgängig festgehalten, dass der Lohnanspruch von der Klägerin 2 vollständig übernommen worden sei, weshalb die Klägerin 1 nicht mehr aktivlegitimiert sei. Gestützt auf diese Begründung besteht demnach auch in der hier gegenständlichen Phase kein Anspruch mehr. Mit dieser Feststellung befasst sich die Klägerin 1 in ihrer Berufung nicht. Sie bringt lediglich vor, weshalb sie aus materieller Sicht einen Lohnanspruch für die Monate Juni bis August 2023 haben soll.