Gemäss dem vorgelegten Arbeitsvertrag und dem Kündigungsschreiben vom 4. April 2024 habe, wie von der Klägerin 1 vorgebracht, zwischen der Klägerin 1 und der Beklagten vom 1. Januar 2020 bis am 4. Juni 2024 ein Arbeitsverhältnis von 100 % zu einem monatlichen Bruttolohn von Fr. 4'500.00 sowie Fr. 500.00 Spesen bestanden. Dies werde von der Beklagten auch nicht bestritten (angefochtener Entscheid E. 5.4).