" 1. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin 1 ein per 4. Juni 2024 datiertes Arbeitszeugnis mit nachfolgendem Wortlaut innert 10 Tagen aus- und zuzustellen: […] 2. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin 2 Fr. 22'949.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 2. März 2025 zu bezahlen. 3. Es werden keine Gerichtskosten gesprochen. -3- 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."