1.2. Mit Eingabe vom 11. März 2025 stellte die Klägerin 2 folgende Anträge: " 1. Es wird festgestellt, dass im Verfahren R4376391 die Klägerin 2 in der Höhe von CHF 22'949.00 sich an die Stelle der Klägerin 1 substituiert. 2. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin 2 den Betrag von CHF 22'949.00 zzgl. 5 % Zins seit 07.03.2024 zu zahlen. 3. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten." 1.3. Die Beklagte liess sich nicht vernehmen. 1.4. Das Arbeitsgericht Aarau entschied mit Entscheid vom 14. April 2025 was folgt: