1. 1.1. Mit Klage vom 6. Februar 2025 stellte die Klägerin 1 beim Arbeitsgericht Aarau die folgenden Anträge: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 21'102.50 brutto zuzüglich Verzugszins von 5% ab 5. Juni 2024 zu bezahlen. 2. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 1'062.65 zuzüglich Verzugszins von 5% ab 5. Juni 2024 zu bezahlen. 3. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin ein per 4. Juni 2024 datiertes Arbeitszeugnis mit folgendem Inhalt auszustellen: […] 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich 8.1% MWSt)."