1. 1.1. Mit Eingabe vom 13. Februar 2025 reichte der Kläger beim Bezirksgericht Aarau eine Klage betreffend Forderung aus einem Werkvertrag ein. 1.2. Die Klage konnte dem Beklagten am 4. April 2025 polizeilich zugestellt werden. Der Beklagte hat auch nach Ansetzung einer Nachfrist keine Klageantwort eingereicht. 1.3. Am 10. Juli 2025 fällte der Präsident des Bezirksgerichts Aarau folgenden Entscheid: 1. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für die geleistete Anzahlung Fr. 5'428.35 zzgl. 5% Zins seit 1. Juli 2024 zu bezahlen.