Rechte habe pochen wollen (Replik Rz. 19). Dass eine fristlose Kündigung aus heiterem Himmel erfolgt, wie es die Darstellungen der Klägerin den Eindruck erwecken, widerspricht nicht nur der allgemeinen Lebenserfahrung. Vielmehr ist seitens der Parteien unbestritten, dass die Beklagte aufgrund ihres Know-hows auf die Klägerin angewiesen war und sie sogar seitens der Mutter der Geschäftsführerin, E._____, darum gebeten worden -6-