Es ist zwar nicht nachvollziehbar, weshalb der begründete Entscheid vom 20. Juni 2025 weder ein Dispositiv noch eine Rechtsmittelbelehrung enthält. Der Überschrift des begründeten Entscheids ist jedoch zu entnehmen, dass es sich um eine "Begründung zum Entscheid vom 20. Juni 2025" handelt.