Wenn keine Begründung verlangt werde, so gelte dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Weiter wurde unter anderem festgehalten, dass gegen diesen Entscheid innert 30 Tagen seit seiner Zustellung Beschwerde geführt werden könne, wobei diese beim Obergericht des Kantons Aargau einzureichen sei. -7-