1. 1.1. Die Klägerin machte mit Schlichtungsgesuch vom 7. Mai 2025 (Postaufgabe) beim Friedensrichteramt Kreis V des Kantons Aargau eine Forderung von insgesamt Fr. 914.00 (nebst Zins zu 5 % auf Fr. 800.00 seit dem 11. April 2025) gegen den Beklagten geltend und ersuchte um Beseitigung des Rechtsvorschlags in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten.