Datum im Kinderheim gewesen seien und sie diese Kosten bezahlt habe. Falls dem nicht gefolgt werden sollte, sei der Beschwerdegegner befangen. Der Beschwerdegegner handle gegen das Kindeswohl. Sie biete mehr als der Kindsvater, welcher seine Verantwortung nicht wahrnehme. Der Beschwerdegegner "misshandle" ihre Kinder, welche an zwei "verlogene Hochstapler" gegeben worden seien. Als weiteren Grund für die Befangenheit führt die Beschwerdeführerin an, dass sie ihre Kinder seit Mai 2024 nicht gesehen habe. Der Beschwerdegegner "halte das Besuchsrecht nicht ein", obwohl sie arbeite und psychisch gesund sei.