1.4. Die Beschwerdeführerin bringt mit Beschwerde vor, dass das Erziehungsgutachten ungültig sei und sie keine der erfundenen psychischen Krankheiten habe, weshalb gar kein Unterhalt berechnet werden müsse. Die drei Kinder seien ihr zurückzugeben. Das Unterhaltsdatum müsse, "wenn dann schon" vom 5. Juli 2024 berechnet werden, da die Kinder bis zu diesem -5-