2.3. Mit Schreiben vom 15. September 2025 (Postaufgabe) beantragte die Beschwerdeführerin die Obhut, das Sorgerecht und das Aufenthalts- -3- bestimmungsrecht für ihre drei Kinder per sofort. Gleichzeitig stellte sie auch einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege. 2.4. Mit Eingabe vom 30. September 2025 übermittelte die Beschwerdeführerin ein (Antwort-)Schreiben an den Gegenanwalt betreffend Kindesvermögen. 2.5. Am 18. November 2025 reichte die Beschwerdeführerin eine weitere Eingabe mit dem Betreff "NOTFALL und Gefährdungsmeldung" ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: