" 1a. Die Klagebewilligung/der "Nichtentscheid" des Friedensrichteramtes […] vom 19. März 2025, Geschäfts-Nummer 2025-004-1095, sei teilweise aufzuheben und es sei die Gesuchsgegnerin gemäss Rechtsbegehren 1 des Schlichtungsgesuches vom 24. Februar 2025 zu verpflichten, dem Gesuchsteller CHF 2'000.00 nebst Zins zu 5% p.a. ab 22. Juni 2008 (ein Anteil des dem Gesuchsteller als Folge des Unfalls vom 22. Juni 2008 entstandenen Gesamtschadens inkl. Genugtuung) zu bezahlen.