4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Gesuchsgegnerin." 2. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 19. März 2025 händigte die Friedensrichterin des Friedensrichteramts […] den Parteien die Klagebewilligung aus, da keine Einigung erzielt werden konnte. 3. 3.1. Mit Beschwerde vom 26. März 2025 gelangte der Kläger an das Obergericht des Kantons Aargau und beantragte das Folgende: