Zofingen wird die Rechtmässigkeit der ausserordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses (ebenfalls) überprüft werden, womit eine Konnexität der beiden Verfahren besteht. Dem Bezirksgericht Zofingen kommt im Mieterausweisungsverfahren zudem Entscheidkompetenz zu. Das Mieterausweisungsverfahren wird schliesslich im summarischen Verfahren behandelt und das Gericht ist grundsätzlich gehalten, innert nützlicher Frist einen Entscheid zu fällen, weshalb auch das Beschleunigungsgebot (vgl. Art. 124 Abs. 1 ZPO) einer Sistierung nicht entgegensteht. Insgesamt ist die Sistierung des Schlichtungsverfahrens vorliegend nicht zu beanstanden.