2. Das Verfahren wird bis zur rechtskräftigen Beendigung des beim Gerichtspräsidium Zofingen anhängig gemachten Ausweisungsbegehrens sistiert. Die Sistierung kann infolge eines begründeten Gesuches einer Partei bereits früher aufgehoben werden. 3. Die Schlichtungsverhandlung vom 14. Juli 2025, 13.45 Uhr, wird abgesagt. 4. Die Parteien werden gebeten, die Schlichtungsbehörde über die Beendigung des Ausweisungsverfahrens zu informieren."