1.3. Mit Eingabe vom 26. Juni 2025 informierte die Beklagte die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Zofingen darüber, dass sie am 11. Juni 2025 ein Mieterausweisungsbegehren gegen den Kläger am Bezirksgericht Zofingen anhängig gemacht hat und ersuchte um Bestätigung, dass die angesetzte Verhandlung vom 14. Juli 2025 sistiert wird. 2. Am 30. Juni 2025 erliess die Präsidentin der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Zofingen die folgende Verfügung: " 1. Zustellung der Stellungnahme samt Beilagen an die Kläger zur Kenntnis.