1. 1.1. Der Kläger und die C._____ GmbH machten bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Zofingen am 3. Juni 2025 (Eingang bei der Schlichtungsbehörde am 12. Juni 2025) ein Schlichtungsgesuch gegen die Beklagte anhängig und fochten die durch die Beklagte am 28. April 2025 ausgesprochene ausserordentliche Kündigung des zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Mietverhältnisses an. 1.2. Die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Zofingen lud die Parteien mit Vorladung vom 12. Juni 2025 zur Schlichtungsverhandlung auf den 14. Juli 2025 vor.