Damit bezieht sie sich auf die Eventualargumentation der Vorinstanz, wonach, selbst wenn die anspruchsvollen geistigen Tätigkeiten substantiiert und nachgewiesen wären, die Klägerin daraus nichts ableiten könnte, weil ihr für ihre Homeoffice-Arbeit ein separater Büroraum zur Verfügung stünde (angefochtener Entscheid E. 7.7). Die Klägerin behauptete aber nie und sagte auch nicht aus, sie könne das separate Bürozimmer nicht gleichzeitig mit ihrem Ehemann nutzen bzw. es ist auch nicht erstellt, dass ihr Ehemann das Bürozimmer überhaupt nutzt. Vielmehr sagte die Klägerin aus, sie habe ein extra Bürozimmer, in dem sie ihre Homeoffice- Arbeit machen könne (act. 156; Protokoll S. 14).