Es trifft zwar zu, dass die Klägerin auf die Frage ihres Rechtsvertreters, wie das mit dem Möbelrücken, den Tischen und den Stühlen sei, ausführte, die Geräusche passierten jederzeit; es könne zu jeder Zeit passieren (act. 157; Protokoll S. 15). Diese Ausführungen bezogen sich aber gerade nicht auf das die Klägerin so störende quietschende oder kratzende Geräusch, sondern auf das Verschieben von Möbeln, Tischen und Stühlen (vgl. die Fragestellung des klägerischen Rechtsvertreters: "Wie ist das, nicht nur das Putzen, sondern auch Möbelrücken, Tische, Stühle, wie wirkt sich das aus auf [die Klägerin]?").