3.4.2. Berufung Die Klägerin rügt, die Vorinstanz habe einzig auf die Aussage des Akustikers abgestellt, um die Frage nach dem Geltungsbereich der "erhöhten Anforderungen" der SIA-Norm 181:1988 zu beantworten. Es sei aber die Aufgabe des Gerichts und nicht des Gutachters, die aufgeworfenen Rechtsfragen zu entscheiden. Ferner setze sich die Vorinstanz nicht mit dem Argument der Klägerin auseinander, wonach in der Baubewilligung - 11 - (Klagebeilage 7) Teppichböden vorgesehen gewesen seien, was darauf schliessen lasse, dass die "erhöhten Anforderungen" zur Anwendung gelangen würden (Berufung Rz. II/3).