3. Die Klägerin wird verpflichtet, den Beklagten eine Parteientschädigung von Fr. 7'172.70 zu bezahlen." 3. 3.1. Gegen diesen ihr am 28. Mai 2025 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid erhob die Klägerin am 27. Juni 2025 fristgerecht Berufung mit den folgenden Anträgen: