a) der Pauschale für das Schlichtungsverfahren von Fr. 300.00 b) der Entscheidgebühr von Fr. 2'490.00 c) den Kosten der Beweisführung von Fr. 123.40 d) den Kosten für die Übersetzung von Fr. 199.40 Total Fr. 3'112.80 Die Gerichtskosten werden der Klägerin auferlegt und mit ihren Vorschüssen für das Schlichtungsverfahren und das Hauptverfahren verrechnet. Sie hat dem Gericht Fr. 412.80 nachzuzahlen.