Phase 7: 01.06.2038 bis zur Volljährigkeit bzw. CHF 1'610.00 bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Erstausbildung Die Zahlungsmodalitäten gelten über die Volljährigkeit hinaus, solange A._____ im Haushalt seiner Mutter lebt und keine eigenen Ansprüche gegenüber dem Beklagten stellt bzw. keinen anderen Zahlungsempfänger bezeichnet. 5.2. Der Beklagte wird berechtigt erklärt, die in der Zeit vom 1. Juli 2023 bis und mit November 2024 bereits geleisteten Unterhaltszahlungen von monatlich CHF 1'528.00 zzgl. Kinderzulagen, an die in Ziff. 5.1 festgesetzten Unterhaltsbeiträge anzurechnen.