- Juni und Juli 2025: von Montag 8:00 Uhr, bis Dienstag 17:00 Uhr, sowie jedes zweite Wochenende von Samstag 8:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr; - ab August 2025: von Montag 8:00 Uhr, bis Mittwoch 12:00 Uhr, sowie jedes zweite Wochenende von Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr. In der übrigen Zeit wird A._____ von seiner Mutter betreut. 3.2. Ab August 2025 ist der Beklagte berechtigt, vier Wochen Ferien pro Jahr mit A._____ zu verbringen. Die Ferien sind dem anderen Elternteil spätestens drei Monate im Voraus bekanntzugeben.