" 1. Das gemeinsame Kind, A._____, wird bis März 2025 unter die Obhut der Mutter und ab April 2025 unter die alternierende Obhut beider Eltern aufbauend und ab August 2025 mit je hälftigen Betreuungsanteilen gestellt. […] -5- 3. 3.1. Der Betreuungsanteil des Beklagten wird stufenweise eingeführt und wie folgt festgelegt: - Feb. und März 2025: von Sonntag 10:00 Uhr, bis Montag 17:00 Uhr; - Apr. und Mai 2025: von Montag, 9:00 Uhr, bis Dienstag, 17:00 Uhr, sowie jeden Samstag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr;