1.4. Die Erziehungsgutschriften seien je hälftig zwischen den Eltern aufzuteilen. 2. 2.1. Es sei festzustellen, dass jeder Elternteil während seiner Betreuungszeit grundsätzlich selbst für den nötigen Unterhalt von A._____ aufkommt. -3- 2.2. Der Beklagte sei zu verpflichten, zusätzlich zu den bei ihm bereits anfallenden Betreuungskosten für A._____ die gesamten Krankenkassenkosten (inkl. VVG) von A._____ sowie die Kosten für den Kita-Tag am Freitag zu bezahlen.