nicht die Aufgabe der Gerichte, Parteien nach dem Erlass eines Entscheids (vorliegend vom 5. Mai 2025) vertieft zu beraten bzw. Fragen zu beantworten. Bei Rechtsunkenntnis stehen dem Kläger 1 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Verfügung, die er kontaktieren kann bzw. verschiedene Dienste der unentgeltlichen Rechtsauskunft bzw. -beratung. 3.10. Nach dem Gesagten ist die Berufung abzuweisen.