2021, N. 1 zu Art. 71). Mit "Teilentscheid" vom 5. Mai 2025 hat die Vorinstanz über beide Klagen – sowohl gegen die Beklagte 1 als auch gegen den Beklagten 2 – im auf die Frage der Passivlegitimation beschränkten Verfahren entschieden. Es hielt fest, die Beklagte 1 sei passivlegitimiert, der Beklagte 2 nicht. Hinsichtlich der Beklagten 1 wird das vorinstanzliche Verfahren demnach fortzuführen sein. Es liegt diesbezüglich kein Teilentscheid, sondern ein blosser Zwischenentscheid vor. Hinsichtlich des Beklagten 2 wurde die Klage abgewiesen. Es liegt diesbezüglich demnach kein Teilentscheid, sondern ein Endentscheid vor.